Die Feuerwehr Rettigheim informiert: Wespen stehen unter Naturschutz
(ak) Zwischen Mai und September melden sich bei den Feuerwehren immer wieder besorgte Bürger, die sich durch Wespen, Bienen oder Hummeln gestört oder bedroht fühlen. Oftmals haben die Tiere auch Nester in Rolladenkästen, Dachvorsprünge oder ähnliches gebaut.
Die Feuerwehr oder Gemeinde ist aber weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig.
Diese früher praktizierte Hilfe ist aus folgenden Gründen nicht mehr möglich:
- Hornissen, Hummeln und bestimmte Wespenarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tiere.
- Über die Schutzbestimmungen für allgemein geschützte Tiere hinaus ist es verboten, ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, oder zu zerstören.
- Alle Maßnahmen an Nestern insbesondere geschützter Arten bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde oder einer beauftragten Stelle. Nur diese kann eine Abtötung gestatten.
- Verstöße gegen können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Eine Umsiedlung oder Vernichtung darf daher nur noch von zugelassenen Personen mit Sachkundenachweis vorgenommen werden.
Es gibt in Baden-Württemberg Hymenopterendienste oder Kammerjäger die solche Aufgaben übernehmen und wo ein entsprechender Sachkenntnis Nachweis vorliegt bzw. die diese Tätigkeit gewerblich ausüben.
Hilfe gibt es auch im Internet unter www.hornissenschutz.de


